AGB

I. Allgemeines

1. Für sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen (einschließlich Beratungs- und sonstige Nebenleistungen) der Maneshi & Ghamari GbR gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

2. Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Maneshi & Ghamari GbR. Auf die Einhaltung dieses Schriftformerfordernisses kann nur durch schriftliche Erklärung seitens der Maneshi & Ghamari GbR verzichtet werden. 

3. Die Maneshi & Ghamari GbR übernimmt für die von ihr geschuldeten Lieferungen und Leistungen keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko. Sämtliche Verpflichtungen der Maneshi & Ghamari GbR stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Über eine nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung wird die Maneshi & Ghamari GbR den Besteller unverzüglich informieren und ihm bei einer etwaigen Lösung der Maneshi & Ghamari GbR vom Vertrag unverzüglich bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

4. Sämtliche Angaben der Maneshi & Ghamari GbR (egal, ob schriftlich, mündlich, in Angebotsunterlagen oder auf sonstige Weise) wie Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Maßangaben etc. sind als annähernd zu betrachten, sofern die Maneshi & Ghamari GbR sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Farbabweichungen von der Vorlage nicht ausgeschlossen werden.

5. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie damit verbundene Nutzungsrechte (z.B. an grafischen Entwürfen, Layouts, Bild- und Wortmarken), verbleiben bei der Maneshi & Ghamari GbR. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung werden die Schutzrechte erst mit Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts übertragen.

6. Eine Übertragung der Rechte des Bestellers aus mit der Maneshi & Ghamari GbR geschlossenen Verträgen ist nur zulässig, wenn die Maneshi & Ghamari GbR dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.

II. Preise, Zahlungen, Sicherheiten

1. Die Preise der Maneshi & Ghamari GbR verstehen sich in EURO ab Werk exklusive Verpackung, die gesondert berechnet und nicht zurückgenommen wird. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

 2. Die Anfertigung von Skizzen, Entwürfen, Probesätzen, Probedrucken, Korrekturabzügen, Proofs etc., die Überarbeitung von Daten des Bestellers, Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und ähnliche auf Wunsch des Bestellers erbrachte Vorarbeiten werden gesondert berechnet.

3. Kommt es zu wesentlichen Änderungen von Kostenfaktoren, insbesondere der Löhne, der Materialpreise oder Frachtkosten, kann die Maneshi & Ghamari GbR vereinbarte Preise entsprechend dem Einfluss der geänderten Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anpassen, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfolgt die Lieferung und/oder Leistung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Termin oder nicht innerhalb der vereinbarten Zeit und sind seit Vertragsschluss mehr als 4 Monate vergangen, ist die Maneshi & Ghamari GbR unabhängig von der Person des Bestellers berechtigt, ihre dann jeweils geltenden Listenpreise zu berechnen.

4. Die Forderungen der Maneshi & Ghamari GbR sind unverzüglich nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

5. Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung der Forderungen der Maneshi & Ghamari GbR durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers kann die Maneshi & Ghamari GbR ihre sämtlichen Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel fällig stellen und/oder Sicherheiten verlangen. Ferner ist die Maneshi & Ghamari GbR berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Verweigert der Besteller Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen, kann die Maneshi & Ghamari GbR vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Darüber hinaus kann die Maneshi & Ghamari GbR, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Verbindung, Verarbeitung, Umbildung oder Veräußerung der von ihr gelieferten Ware - auch soweit sie bereits verbunden, verarbeitet oder umgebildet ist - untersagen, die Einziehungsermächtigung gemäß nachfolgender Ziffer VI.7. widerrufen und Rückgabe der Ware auf Kosten des Bestellers verlangen, ohne dass dem Besteller ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Zurückgenommene Ware wird von der Maneshi & Ghamari GbR durch freihändigen Verkauf verwertet und der Erlös abzüglich entstandener Kosten auf die Forderungen der Maneshi & Ghamari GbR gegen den Besteller angerechnet.

6. Erfolgt bei Zahlungsverzug des Bestellers auch nach Ablauf einer von der Maneshi & Ghamari GbR gesetzten Nachfrist nicht der volle Ausgleich der Ansprüche, ist die Maneshi & Ghamari GbR neben ihren sonstigen Rechten befugt, als pauschalierten Schadenersatz statt der Leistung 20 % der Auftragssumme zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schaden bleibt der Maneshi & Ghamari GbR vorbehalten. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass der Maneshi & Ghamari GbR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Besteller nur zu, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

8. Wechsel und Schecks werden von der Maneshi & Ghamari GbR nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber hereingenommen. Diskontspesen und alle sonstigen mit der Hereinnahme oder Einlösung des Wechsels bzw. Schecks entstehenden Kosten trägt der Besteller. Werden Wechsel oder Schecks vom bezogenen Kreditinstitut nicht oder nur teilweise eingelöst, kann die Maneshi & Ghamari GbR vom Besteller als pauschalierten Schadenersatz eine Bearbeitungsgebühr von 25 EURO verlangen. Der Nachweis eines höheren Schaden bleibt der Maneshi & Ghamari GbR vorbehalten. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass der Maneshi & Ghamari GbR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

III. Grundsätze der Auftragsausführung, Freigabe durch den Besteller

1. Der Besteller hat der Maneshi & Ghamari GbR die zur Auftragsausführung erforderlichen Gegenstände, Informationen und Unterlagen wie Daten, Papier, Ausdrucke, Proofs etc. (nachfolgend einheitlich “Bestellerunterlagen“) rechtzeitig zu übermitteln. Elektronisch verarbeitete Daten hat der Besteller vor der Übermittlung entsprechend dem neuesten technischen Stand auf Computerviren hin zu überprüfen.

2. Der Besteller ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bestellerunterlagen verantwortlich. Er erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass ihm an den Bestellerunterlagen sämtliche zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte zustehen. Die Maneshi & Ghamari GbR ist berechtigt, Kopien der ihr übermittelten Bestellerunterlagen anzufertigen

3. Die Maneshi & Ghamari GbR führt den Auftrag auf der Grundlage der Bestellerunterlagen aus, ohne dass es einer Druckfreigabe durch den Besteller bedarf.

4. Sollte das Erfordernis einer Druckfreigabe vereinbart worden sein, erstellt die Maneshi & Ghamari GbR eine Druckvorlage, die dem Besteller zur Druckfreigabe übermittelt wird. Widerspricht der Besteller der Druckvorlage nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Druckvorlage, gilt die Druckfreigabe als erteilt. Hierauf wird die Maneshi & Ghamari GbR den Besteller mit Zugang der Druckvorlage hinweisen.

5. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Besteller (i) unvollständige oder unrichtige Bestellerunterlagen übermittelt, (ii) die Wiederholung von Probeandrucken bei geringfügiger Abweichung von den Vorgaben verlangt oder (iii) nach Vertragsschluss Änderungen des Auftrags (insbesondere der Auftragsdaten wie der Rechnungs- oder Lieferanschrift, der Versandart oder der Zahlungsweise) wünscht, ist gesondert zu vergüten. Die Maneshi & Ghamari GbR kann für jede daraus resultierende Änderung bzw. Wiederholung pauschal 5 EURO verlangen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines weiter-gehenden Mehraufwandes bleibt hiervon unberührt. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass der Maneshi & Ghamari GbR kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Eine vereinbarte Liefer- bzw. Leistungszeit (Liefer-/ Leistungstermine oder Liefer-/Leistungsfristen) ist als annähernd zu betrachten und gilt nur bei rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers (insbesondere nur bei rechtzeitigem Eingang vereinbarter Anzahlungen und rechtzeitiger Übermittlung der Bestellerunterlagen). Liefer-/Leistungsfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung. Liefer-/ Leistungszeiten gelten als eingehalten, wenn innerhalb der Liefer-/Leistungszeit der Liefer-/Leistungsgegenstand das Werk der Maneshi & Ghamari GbR verlässt oder - falls die Ware ohne Verschulden der Maneshi & Ghamari GbR nicht rechtzeitig abgesandt werden kann - die Maneshi & Ghamari GbR dem Besteller die Versandbereitschaft anzeigt.

2. Sollte die Maneshi & Ghamari GbR an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Pflichten aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen gehindert werden, verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit. Als nicht von der Maneshi & Ghamari GbR zu vertretende Ereignisse im vorstehenden Sinn gelten neben Fällen höherer Gewalt insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie die von der Maneshi & Ghamari GbR nicht verschuldete nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Lieferanten der Maneshi & Ghamari GbR. In diesen Fällen kann die Maneshi & Ghamari GbR hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist in diesen Fällen nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt, wenn ihm die Abnahme der Ware wegen der Verzögerung unzumutbar ist.

3. Kommt die Maneshi & Ghamari GbR in Verzug, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine der Maneshi & Ghamari GbR gesetzte Nachfrist verlängert sich um die Zeit, in der die Maneshi & Ghamari GbR aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen im Sinne von Satz 2 der vorstehenden Ziffer IV.2. an der Leistungserbringung verhindert ist. Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

4. Im Falle des Annahmeverzugs des Bestellers ist die Maneshi & Ghamari GbR berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten - mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat der Lagerung - zu berechnen. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass der Maneshi & Ghamari GbR keine oder wesentlich geringere Lagerkosten als die Pauschale entstanden sind. Die nach dem Gesetz bestehenden weitergehenden Rechte der Maneshi & Ghamari GbR (insbesondere wegen Annahmeverzugs) bleiben hiervon unberührt.

V. Lieferung und Leistung, Versand, Gefahrübergang

1. Die Maneshi & Ghamari GbR ist zu Teillieferungen und -leistungen sowie zu fertigungsbedingten Mehr- oder Minderlieferungen und -leistungen (i) von bis zu 20 % der bestellten Auflage bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg, (ii) von bis zu 15 % der bestellten Auflage bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 2000 kg und (iii) von bis zu 10 % der bestellten Auflage bei allen übrigen Lieferungen und Leistungen berechtigt.

2. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Der Versandweg, der Spediteur und Frachtführer, Beförderungs- und Schutzmittel sowie die Verpackung der Ware sind der Wahl der Maneshi & Ghamari GbR überlassen. Die Maneshi & Ghamari GbR übernimmt keine Gewähr für die billigste oder schnellste Versandart. Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken werden von der Maneshi & Ghamari GbR nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.

3. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch wenn Teillieferungen oder -leistungen erfolgen oder die Maneshi & Ghamari GbR noch andere Leistungen (z.B. den Transport) übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. In diesem Fall wird die Maneshi & Ghamari GbR jedoch auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abschließen, die dieser wünscht. Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Maneshi & Ghamari GbR (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller - auch künftiger - Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldenforderungen, die der Maneshi & Ghamari GbR im Rahmen der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen. Sofern die Maneshi & Ghamari GbR zur Finanzierung oder Refinanzierung des Kaufpreises gegenüber dem Besteller oder Dritten Verpflichtungen eingeht oder solche Verpflichtungen entstehen, etwa aufgrund Wechselakzepts, Bürgschafts- oder sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Haftungsübernahme durch die Maneshi & Ghamari GbR, geht das Eigentum erst auf den Besteller über, wenn die Maneshi & Ghamari GbR insoweit von jeglicher Haftung gegenüber dem Besteller oder Dritten frei wird.

2. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für die Maneshi & Ghamari GbR als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Maneshi & Ghamari GbR zu verpflichten. Die verarbeitete oder umgebildete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne vorstehender Ziffer VI.1. Bei der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht der Maneshi & Ghamari GbR das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum der Maneshi & Ghamari GbR durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung, so überträgt der Besteller der Maneshi & Ghamari GbR bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte am neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Miteigentumsrechte der Maneshi & Ghamari GbR gelten als Vorbehaltsware im Sinne vorstehender Ziffer VI.1.

3. Der Besteller hat die Vorbehaltsware für die Maneshi & Ghamari GbR unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- Bruch- und sonstige Schäden zum Rechnungswert zu versichern und der Maneshi & Ghamari GbR dies auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist die Maneshi & Ghamari GbR berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zu versichern. Auf das jederzeit mögliche Verlangen der Maneshi & Ghamari GbR hat der Besteller die Vorbehaltsware besonders zu lagern und zu kennzeichnen. Der Besteller ist verpflichtet, der Maneshi & Ghamari GbR jederzeit über den noch in seinem Besitz befindlichen Bestand der Vorbehaltsware, den Ort ihrer Aufbewahrung und ggf. ihren Verarbeitungs-, Umbildungs- oder Verbindungszustand Auskunft zu erteilen. Die Maneshi & Ghamari GbR ist berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit zu besichtigen.

4. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur dann weiterveräußern, wenn er mit seinen Zahlungs- oder sonstigen Vertragspflichten nicht in Verzug ist, er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach den nachfolgenden Ziffern VI.5. und VI.6. auf die Maneshi & Ghamari GbR übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.

5. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt an die Maneshi & Ghamari GbR abgetreten; dies gilt bei Einstellung der Weiterveräußerungsforderungen in ein Kontokorrent in deren Höhe auch für die jeweiligen Saldoforderungen. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

6. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, so werden der Maneshi & Ghamari GbR die Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. die jeweiligen Saldoforderungen bereits jetzt im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen die Maneshi & Ghamari GbR Miteigentumsrechte gemäß vorstehender Ziffer VI.2. hat, wird der Maneshi & Ghamari GbR ein ihrem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Saldoforderungen einzuziehen, es sei denn, die Maneshi & Ghamari GbR widerruft die Einziehungsermächtigung in den in vorstehender Ziffer II.5. genannten Fällen. Auf Verlangen der Maneshi & Ghamari GbR ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an die Maneshi & Ghamari GbR zu unterrichten und der Maneshi & Ghamari GbR die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

8. Zur anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte; diese sind dem Besteller auch nicht aufgrund der Einziehungsermächtigung gestattet. Die Maneshi & Ghamari GbR ist jedoch bereit, Factoring-Geschäften im Einzelfall zuzustimmen, sofern der Gegenwert hieraus dem Besteller endgültig zufließt und die Befriedigung der Forderungen der Maneshi & Ghamari GbR nicht gefährdet ist.

9. In den Fällen, in denen die Maneshi & Ghamari GbR gemäß vorstehender Ziffer II.5. zur Untersagung der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt ist, sowie im Falle eines Verstoßes des Bestellers gegen die Verpflichtungen nach vorstehender Ziffer VI.4., kann die Maneshi & Ghamari GbR auch die Rückgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts verlangen. Der Besteller ermächtigt die Maneshi & Ghamari GbR schon jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10. Die vorstehenden Ziffern VI.2. bis VI.9. gelten nur, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11. Von Pfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware und der ggf. abgetretenen Forderungen hat der Besteller die Maneshi & Ghamari GbR unverzüglich zu informieren. Sofern der Maneshi & Ghamari GbR durch die Abwehr solcher Pfändungen oder sonstiger Beeinträchtigungen gerichtliche oder außergerichtliche Kosten entstehen, die die Maneshi & Ghamari GbR von Dritten nicht erstattet bekommt, weil diese hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage sind, haftet der Besteller der Maneshi & Ghamari GbR für den entstandenen Ausfall.

12. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, ist die Maneshi & Ghamari GbR auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

VII. Gewährleistung

1. Die Ware ist vom Besteller unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Erkennbare (offene) Mängel sind unverzüglich danach schriftlich zu rügen. Andere Mängel sind unverzüglich nach ihrem Auftreten schriftlich zu rügen.

2. Der Besteller hat die gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und der Maneshi & Ghamari GbR Gelegenheit zu geben, die Ware zu besichtigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Veräußerung der gerügten Ware ist sofort einzustellen bzw. zu unterlassen. Ferner hat der Besteller der Maneshi & Ghamari GbR auf ihr jederzeit zulässiges Verlangen unverzüglich die gerügte Ware oder - nach Wahl der Maneshi & Ghamari GbR - Proben davon zur Verfügung zu stellen.

3. Verletzt der Besteller die Verpflichtungen vorstehender Ziffern VII.1. und VII.2. entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

4. Durch unberechtigte Rügen entstehende Kosten trägt der Besteller.

5. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

6. Der Besteller kann Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn und soweit die fehlerhafte Ware mehr als 5 % der Gesamtliefermenge beträgt.

7. Soweit die Maneshi & Ghamari GbR für mangelhafte Ware einzustehen hat, ist sie nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Ersetzte Teile werden Eigentum der Maneshi & Ghamari GbR. Für Transportkosten haftet die Maneshi & Ghamari GbR nur insoweit, als sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.

8. Der Besteller kann nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist hinsichtlich der mangelhaften Ware vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlschlägt. Die gleichen Rechte stehen dem Besteller auch ohne Fristsetzung dann zu, wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung von der Maneshi & Ghamari GbR ernsthaft und endgültig verweigert werden. Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln - insbesondere vertragliche oder außervertragliche Schadenersatzansprüche - sind in dem in den nachfolgenden Ziffern VIII.1. und VIII.2. bestimmten Umfang ausgeschlossen.

9. Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, spätestens 13 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch die Maneshi & Ghamari GbR.

10. Die vorstehenden Gewährleistungsbedingungen gelten entsprechend auch für von der Maneshi & Ghamari GbR erbrachte Werkleistungen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist nach vorstehender Ziffer VII.9. mit Abnahme der Leistung durch den Besteller zu laufen beginnt.

11. Dem Besteller stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unbeschränkt zu, wenn die Maneshi & Ghamari GbR den Mangel arglistig verschwiegen hat.

12. Die vorstehenden Ziffern VII.6. bis VII.9. gelten nur, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

VIII. Haftung

1. Für unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und/oder Folgeschäden sowie Aufwendungen, die dem Besteller oder Dritten im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrages entstehen, haftet die Maneshi & Ghamari GbR vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen nur dann, wenn gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen der Maneshi & Ghamari GbR die Entstehung des Schaden/der Aufwendungen durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten verursacht haben, wobei die Haftung der Maneshi & Ghamari GbR bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen (anders als bei gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten) auf die Höhe der vorhersehbaren (typischerweise eintretenden) Schäden bzw. Aufwendungen beschränkt ist. Ausgeschlossen ist die vertragliche, außervertragliche und sonstige Haftung der Maneshi & Ghamari GbR unabhängig vom Rechtsgrund des Ersatzanspruches (insbesondere auch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis - wie etwa bei Mängeln oder Verzug -, wegen bei Vertragsschluss vorliegender Leistungshindernisse und wegen unerlaubter Handlung), soweit den gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen der Maneshi & Ghamari GbR kein Verschulden oder lediglich einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht (i) für Personenschäden, (ii) für eine etwaige Produzentenhaftung, (iii) bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Maneshi & Ghamari GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen gegenüber Verbrauchern sowie (iv) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist; in dem unter (iv) genannten Fall ist die Haftung der Maneshi & Ghamari GbR jedoch auf den Ersatz der vorhersehbaren (typischerweise eintretenden) Schäden beschränkt.

3. Sollten dem Besteller entgegen Ziffer III.2. nicht sämtliche zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte an den Bestellerunterlagen zustehen, hat der Besteller die Maneshi & Ghamari GbR von allen Ansprüchen, die mangels entsprechender Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte gegen die Maneshi & Ghamari GbR gleich aus welchem Rechtsgrund geltend gemacht werden, auf erste Anforderung freizustellen bzw. von der Maneshi & Ghamari GbR bereits geleistete Ersatzzahlungen zu erstatten. Eine weitergehende Haftung des Bestellers bleibt hiervon unberührt.

IX. Verbleib der Bestellerunterlagen

1. Die Bestellerunterlagen (siehe vorstehende Ziffer III.1.) werden nach erfolgter Lieferung bzw. Leistung an den Besteller auf dessen Kosten und gegen Berechnung eines Entgelts von 10,00 EURO zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer je Sendung zurückgesandt. Der Versandweg, der Spediteur und Frachtführer, Beförderungs- und Schutzmittel sowie die Verpackung der Bestellerunterlagen sind der Wahl der Maneshi & Ghamari GbR überlassen. Die Maneshi & Ghamari GbR übernimmt keine Gewähr für die billigste oder schnellste Versandart. Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken werden von der Maneshi & Ghamari GbR nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Mit der Übergabe der Bestellerunterlagen an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. In diesem Fall wird die Maneshi & Ghamari GbR jedoch auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abschließen, die dieser wünscht.

2. Sollte abweichend von vorstehender Ziffer IX.1. die Lagerung/Archivierung der Bestellerunterlagen durch die Maneshi & Ghamari GbR vereinbart sein, erfolgt dies auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers gegen Berechnung eines gesondert zu vereinbarenden Entgelts. Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken werden von der Maneshi & Ghamari GbR nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.

X. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundenprozesse, ist der Gesellschaftssitz der Maneshi & Ghamari GbR, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Maneshi & Ghamari GbR kann den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Maneshi & Ghamari GbR und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen verbindlich. Die unwirksame Vertragsbestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2003